Mieterhöhung: Was viele Vermieter falsch machen
Eine Mieterhöhung ist nicht einfach per Brief anzukündigen – das Gesetz stellt klare Anforderungen. Wer Fristen oder Begründungspflichten missachtet, riskiert, dass die Erhöhung unwirksam ist.
Die wichtigsten Grenzen
- Kappungsgrenze: Maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren (in angespannten Märkten nur 15 %)
- Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen
- Sperrfrist: Frühestens 15 Monate nach Einzug oder letzter Erhöhung
Begründung ist Pflicht
Jedes Mieterhöhungsschreiben braucht eine Begründung. Zulässige Begründungen:
- Verweis auf den Mietspiegel
- Gutachten eines Sachverständigen
- Benennung von mindestens 3 Vergleichswohnungen
Zustimmungsfrist des Mieters
Der Mieter hat 2 Monate Zeit, der Erhöhung zuzustimmen. Verweigert er die Zustimmung, musst du auf Zustimmung klagen.
Musterformulierung
„Hiermit erhöhe ich gemäß § 558 BGB die monatliche Nettokaltmiete für die Wohnung [Adresse] von bisher [X €] auf [Y €] ab dem [Datum]. Als Begründung verweise ich auf den Mietspiegel [Stadt] [Jahr], Spalte [X]."
Fazit
Eine rechtssichere Mieterhöhung erfordert Sorgfalt bei Fristen und Begründung. Spezielle Vermieter-Tools auf Vermieter-Stack.de helfen dir dabei.